Die Richtlinien zur Förderung des Sports der Stadt Gescher regeln das Sportförderkonzept. (Stand 1.1.2015, aktualisiert 26.08.2021)
Förderung über die Bereitstellung von Sportanlagen
Die Stadt Gescher stellt über den BgA Sportstätten den Schulen, den Sportvereinen des Stadtsportverbandes Gescher e.V., den Kindergärten, den Trägern der Jugendhilfe und nichtkommerziellen Breitensportnutzern auf Antrag die städtischen Sportanlagen kostengünstig zur Verfügung. Die Regelungen hierzu mit integrierter Förderung des Jugendsports über Entgeltminderung sind in der Nutzungs- und Entgeltordnung der Stadt Gescher über die Nutzung der städtischen Frei-, Hallen- und Sondersportanlagen vom 16.12.2009 festgeschrieben. Die Sportanlagen werden für diese Nutzer bedarfsgerecht vorgehalten und nach wirtschaftlichen Maßstäben unterhalten.
Finanzielle Förderung
Das Sportförderkonzept besteht aus einer Grundförderung und einer Maßnahmenförderung. Voraussetzungen um Fördermaßnamen zu erhalten ist die Mitgliedschaft des eingetragenen Vereins im SSV Gescher, die Mitgliedschaft in einem Verband (LSB,BRSNW, etc.), im KSB Borken und der Nachweis der Gemeinnützigkeit.
Kinder- und Jugendförderung
Die Kinder- und Jugendförderung gliedert sich in drei Altersgruppen: (jährliche Förderung pro Mitglied)
Erwachsenenförderung
Die Erwachsenenförderung gliedert sich in zwei Zielgruppen: (jährliche Förderung pro Mitglied)
Maßnahmenförderung
gefördert werden:
Maßnahmen zur „Suchtprävention im Sport“
Schulungskosten insbesondere Ausbildung von Übungsleitern
Erstausstattung von neuen Sportangeboten, insbesondere von neuen Kooperationsangeboten mit den Schulen
Anschaffung von notwendigen Großsportgeräten über 800 EUR netto (GWG)
Bauliche Maßnahmen im Rahmen des Projektes „Moderne Sportstätten 2022“
nicht gefördert werden:
Veranstaltungen
Beschaffungen für den laufenden Betrieb unter 800 EUR netto (GWG)
Kosten für den „wirtschaftlichen“ Betrieb der Vereine, wie z.B. Kurse
Stadtsportverband Gescher e.V.
Tungerloh Capellen 88
48712 Gescher