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Stadtsportverband Gescher

Sportförderung

Die Richtlinien zur Förderung des Sports der Stadt Gescher regeln das Sportförderkonzept. (Stand 1.1.2015, aktualisiert 26.08.2021)



Förderung über die Bereitstellung von Sportanlagen

Die Stadt Gescher stellt über den BgA Sportstätten den Schulen, den Sportvereinen des Stadtsportverbandes Gescher e.V., den Kindergärten, den Trägern der Jugendhilfe und nichtkommerziellen Breitensportnutzern auf Antrag die städtischen Sportanlagen kostengünstig zur Verfügung. Die Regelungen hierzu mit integrierter Förderung des Jugendsports über Entgeltminderung sind in der Nutzungs- und Entgeltordnung der Stadt Gescher über die Nutzung der städtischen Frei-, Hallen- und Sondersportanlagen vom 16.12.2009 festgeschrieben. Die Sportanlagen werden für diese Nutzer bedarfsgerecht vorgehalten und nach wirtschaftlichen Maßstäben unterhalten.



Finanzielle Förderung

Das Sportförderkonzept besteht aus einer Grundförderung und einer Maßnahmenförderung. Voraussetzungen um Fördermaßnamen zu erhalten ist die Mitgliedschaft des eingetragenen Vereins im SSV Gescher, die Mitgliedschaft in einem Verband (LSB,BRSNW, etc.), im KSB Borken und der Nachweis der Gemeinnützigkeit.



Kinder- und Jugendförderung

Die Kinder- und Jugendförderung gliedert sich in drei Altersgruppen: (jährliche Förderung pro Mitglied)

  • Altersgruppe     3-6 Jahre   11€
  • Altersgruppe   7-14 Jahre    9€
  • Altersgruppe 15-18 Jahre   12€

Erwachsenenförderung

Die Erwachsenenförderung gliedert sich in zwei Zielgruppen: (jährliche Förderung pro Mitglied)

  • Altersgruppe     19-60 Jahre     2€
  • Altersgruppe   über 60 Jahre    4€ (Sport im Alter)

Maßnahmenförderung

gefördert werden:


Maßnahmen zur „Suchtprävention im Sport“

Schulungskosten insbesondere Ausbildung von Übungsleitern

Erstausstattung von neuen Sportangeboten, insbesondere von neuen Kooperationsangeboten mit den Schulen

Anschaffung von notwendigen Großsportgeräten über 800 EUR netto (GWG)

Bauliche Maßnahmen im Rahmen des Projektes „Moderne Sportstätten 2022“


nicht gefördert werden:


Veranstaltungen

Beschaffungen für den laufenden Betrieb unter 800 EUR netto (GWG)

Kosten für den „wirtschaftlichen“ Betrieb der Vereine, wie z.B. Kurse



Sportförderung Stadt Gescher

Kontakt

Tel. 0179/1375834

E-Mail ssv-gescher@t-online.de

Anschrift

Stadtsportverband Gescher e.V.

Tungerloh Capellen 88

48712 Gescher